Finanzierung der Behandlung
Eine Behandlung ist möglich für: Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Versicherte bestimmter Krankenversicherungen über das Integrierte Versorgungssystem (IVP Networks), Selbstzahler, gesetzlich Versicherte im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen benötigt werden. Ich unterstütze Sie selbstverständlich gern bei der Ausstellung aller erforderlichen Bescheinigungen.
Beihilfe
Beihilfeberechtigte Personen (z. B. Beamte) haben die Möglichkeit, die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung anteilig über die Beihilfe und gegebenenfalls eine private Zusatzversicherung abzurechnen. Je nach Beihilfestelle können zwischen 50 % und 100 % der Therapiekosten übernommen werden. Bitte klären Sie die individuellen Bedingungen im Vorfeld direkt mit der zuständigen Beihilfestelle und lassen Sie sich die Kostenübernahme idealerweise schriftlich bestätigen.
Selbstzahler
Psychotherapeutische Leistungen können auch ohne Beteiligung der Krankenkasse privat in Anspruch genommen werden. Dies ermöglicht in der Regel einen zeitnahen Therapiebeginn, da keine formalen Antrags- oder Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Die Behandlung bleibt dabei vollständig vertraulich – eine Weitergabe von Informationen an Dritte, etwa an Versicherungen, erfolgt nicht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Krankenversicherung
Ich führe eine psychotherapeutische Privatpraxis für Kinder und Jugendliche ohne Kassenzulassung.
Auch ohne Kassenzulassung kann in Einzelfällen eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen möglich sein. Sollten Sie gesetzlich versichert sein, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Behandlung in meiner Privatpraxis über das Kostenerstattungsverfahren von Ihrer Krankenkasse übernehmen zu lassen.
Hierfür muss nachgewiesen werden, dass in einer Praxis mit Kassenzulassung keine zeitnahe Behandlung möglich ist.
So gehen Sie vor:
Vereinbaren Sie eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassenzulassung. Bitten Sie dort um die Ausstellung eines PTV 11 (Empfehlung für eine psychotherapeutische Behandlung).
Lassen Sie ein ärztliches Konsiliarformular (Konsiliarbericht) von Ihrer Kinderärztin, Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt ausfüllen. Ein Dringlichkeitscode kann dabei hilfreich sein.
Dokumentieren Sie Ihre Therapiesuche. Notieren Sie 7–10 Praxen mit Kassenzulassung, bei denen Sie angefragt haben und bei denen eine Behandlung erst nach mehreren Monaten möglich wäre oder keine Plätze frei sind.
Kontaktieren Sie die Terminservicestelle (116117) und notieren Sie das Ergebnis der Anfrage.
Anschließend unterstütze ich Sie gerne bei den weiteren Schritten des Kostenerstattungsverfahrens und stelle Ihnen ein entsprechendes Anschreiben für Ihre Krankenkasse aus.
Erster Termin
Der erste Termin in meiner Praxis findet in der Regel vor der Entscheidung der Krankenkasse statt und wird daher zunächst als Selbstzahlerleistung berechnet. Bitte bringen Sie – wenn möglich – bereits alle oben genannten Unterlagen mit. So können wir das Verfahren zügig einleiten und unnötige Verzögerungen vermeiden.
Gerne begleite ich Sie während des gesamten Kostenerstattungsverfahrens und beantworte Ihre Fragen.
Ausführliche Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie in der Patientenbroschüre der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV):
https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Patienteninformationen/DPtV-Faltblatt_Kosten.pdf
