Kosten

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen benötigt werden. Ich unterstütze Sie selbstverständlich gern bei der Ausstellung aller erforderlichen Bescheinigungen.

Beihilfe

Beihilfeberechtigte Personen (z. B. Beamte) haben die Möglichkeit, die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung anteilig über die Beihilfe und gegebenenfalls eine private Zusatzversicherung abzurechnen. Je nach Beihilfestelle können zwischen 50 % und 100 % der Therapiekosten übernommen werden. Bitte klären Sie die individuellen Bedingungen im Vorfeld direkt mit der zuständigen Beihilfestelle und lassen Sie sich die Kostenübernahme idealerweise schriftlich bestätigen.

Selbstzahler

Psychotherapeutische Leistungen können auch ohne Beteiligung der Krankenkasse privat in Anspruch genommen werden. Dies ermöglicht in der Regel einen zeitnahen Therapiebeginn, da keine formalen Antrags- oder Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Die Behandlung bleibt dabei vollständig vertraulich – eine Weitergabe von Informationen an Dritte, etwa an Versicherungen, erfolgt nicht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Sitzung von 50 Minuten wird aktuell mit 134,06 € berechnet.

Gesetzliche Krankenversicherung

Da meine Praxis keine Kassenzulassung hat, ist eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich.